hans kienesberger´s Regelkunde
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Mit dem Golfspielen hat Hans Kienesberger 1988 begonnen, ÖGV-Referee Prüfung 1998, 2000 wurde er Mitglied im ÖGV Championship Committee, 2005 R&A Referee Prüfung in St. Andrews Ergebnis 80%, ÖGV Turnierdirektor und auch Einsätze bei der European Tour –so zB. Referee in St. Andrews „Dunhill Links“ durch Einladung der European Tour.
Wer sagt nehmen wir es mit den Golfregeln nicht so genau wir spielen ja nicht „The Open“ der spielt irgendein Ballspiel aber sicher nicht Golf.
Grundsätzlich geht es im Golf um „Spirit of the Game“
Kontakt:
Hans Kienesberger
ÖGV Championship/Rules Committee
TelNr: +43 664 4430602 od. +43 664 88524740
E-Mail: hans.kienesberger@golf.at
Eine ungerechtfertigte Disqualifikation?

Mein ursprünglicher Zähler hat das Turnier nach 9 Löchern wegen einer Verletzung beenden müssen. In diesem Rahmen habe ich auch bei der Wettspielleitung nachgefragt, wie die Handhabung ist und ob ich etwas zu beachten habe.
Mir wurde mitgeteilt, dass mein alter Zähler nur die Scorekarte dem neuen Zähler übergeben muss. Nach Abgleichung der Resultate meiner ersten 9 Löcher übergab der alte Zähler, mitsamt seiner Unterschrift, die leider nur ein unerkennbares Gekritzel war, die Scorekarte. Nach Beendigung des Turniers habe ich gedacht, die Unterschrift sei von meinem zweiten Zähler.
Ich wurde erst 4 Stunden nach Beendigung des Turniers disqualifiziert, mit der Begründung, es hätte nur ein Zähler meinen Score unterschrieben.
Da mir die Wettspielleitung meiner Meinung nach diese Info vorenthalten hat, ist dies in meinen Augen ein Fehler der Wettspielleitung! Sie hätte mir sagen müssen, dass mein Resultat nach 18 Löchern von beiden Zählern unterschrieben werden muss.
Außerdem ist der Umstand dubios, dass ich erst im Nachhinein disqualifiziert wurde. Bis dahin war mein Resultat im Internet als gültig ersichtlich und ich im Stammdatenblatt gültig gewertet.
Ich bin schon sehr gespannt, wie Sie diese Situation beurteilen werden.
Meine Einschätzung zur Golfregelfrage
Zu Ihrem geschilderten Beispiel muss man sagen, dass die Entscheidung der Spielleitung gefallen und endgültig ist, obwohl es für Sie natürlich unglücklich verlaufen ist.
In Ihrem Schreiben geht allerdings nicht hervor ob Sie bei der Spielleitung nachgefragt haben, was die Ursache dieser Entscheidung war.
Ich gehe davon aus, dass die Entscheidungsgrundlage Regel 34-1b (IV) war.
Eine offizielle Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt entweder durch die Siegerehrung oder durch den Aushang der Ergebnisliste, je nach dem was zuerst geschieht.
In den Punkten zur Regel 34-1b (I bis IV) werden die Ausnahmen genannt, die nach Beendigung eines Wettspieles zwingend noch zu einer Disqualifikation führen. Die Spielleitung hat in den genannten Fällen keine andere Wahl als den Regeln auf diese Art und Weise Geltung zu verschaffen.
Also im Punkt IV wird darauf hingewiesen, dass, wenn der Spieler vor Beendigung des Wettspiels wusste, dass er gegen irgendeine andere Regel verstoßen hat, diese mit Disqualifikation geahndet wird.
Das heißt die Spielleitung muss feststellen, ob der Bewerber vor Beendigung des Wettspiels gewusst hat, dass er durch das Fehlen der Unterschrift einen Regelverstoß begangen hat. Wenn er es gewusst hat, tritt Ausnahme IV zur Regel 34-1b ein, also Disqualifikation.
Zu meiner Einschätzung: Die Verantwortung liegt immer beim Spieler. Die Spielleitung kann die Lesbarkeit der Zahlen mit dem Spieler abstimmen, aber selbst wenn dabei eine fehlende Unterschrift übersehen wird, bleibt die Verantwortung dafür beim Spieler.
Ob und wann die Disqualifikation erfolgte und mit welcher Wertung die Spielleitung letztendlich entschieden hat, kann ich ohne Insiderwissen der Spielleitung nicht kommentieren.
Es ist denkbar, dass es richtig war.
Wenn Sie in der Zwischenzeit mehr über die Golfregeln wissen wollen, dann kontaktieren Sie mich bitte direkt gernot.pausch@utanet.at.