hans kienesberger´s Regelkunde
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Mit dem Golfspielen hat Hans Kienesberger 1988 begonnen, ÖGV-Referee Prüfung 1998, 2000 wurde er Mitglied im ÖGV Championship Committee, 2005 R&A Referee Prüfung in St. Andrews Ergebnis 80%, ÖGV Turnierdirektor und auch Einsätze bei der European Tour –so zB. Referee in St. Andrews „Dunhill Links“ durch Einladung der European Tour.
Wer sagt nehmen wir es mit den Golfregeln nicht so genau wir spielen ja nicht „The Open“ der spielt irgendein Ballspiel aber sicher nicht Golf.
Grundsätzlich geht es im Golf um „Spirit of the Game“
Kontakt:
Hans Kienesberger
ÖGV Championship/Rules Committee
TelNr: +43 664 4430602 od. +43 664 88524740
E-Mail: hans.kienesberger@golf.at
Ist ein Weg immer ein Hemmnis?

Trotz Absperrung vom Club benutzen die Spieler einfachheitshalber eine Abkürzung im Gelände um zum nächsten Loch zu gehen.
Im Laufe der Zeit hat sich schon ein richtiger Weg ohne Gras mit kleinen Steinen gebildet. Es kommt es öfters vor, dass der Ball auf diesem Weg zur Ruhe kommt. Ist dieser Weg bereits ein unbewegliches Hemmnis wie die meisten Spieler behaupten?
Meine Einschätzung zur Golfregelfrage
Die Oberfläche einer Straße oder eines Weges ist dann künstlich angelegt und gelten laut Regel als Hemmnis, wenn Fremdmaterial aufgetragen worden ist, wie z.B. Beton, Asphalt, Kies Holzspäne etc. Die von Ihnen angeführten Wege werden von Greenkeepern als Trampelpfade bezeichnet und sind bei den Golfplatzbetreibern nicht sehr beliebt. (Siehe Bild)
Ich habe noch nie gesehen, dass solche Pfade von einem Club in der Sonderplatzregel als Hemmnis deklariert werden. Somit es gibt natürlich keine straflose Erleichterung, wenn der Ball dort zur Ruhe gekommen ist.
Sie müssen den Ball spielen wie er liegt, beziehungsweise ihn nach Regel 28 für unspielbar erklären.